Hygiene und Organisationskonzept

Hygiene- und Organisationskonzept des SV Naßweiler

Stand: 09.09.2020

 

Alle SpielerInnen, TrainerInnen und BetreuerInnen werden durch einen Vereinsverantwortlichen zunächst zu den Informationen der Gemeinde Großrosseln, über die geltenden Regeln und das gültige Hygiene-und Organisationskonzept informiert.

 

  1. Allgemeine Hinweise:
  • Spielerinnen und Trainer kommen erst kurz vor Trainingsbeginn, bereits umgezogen, mit Mund-Nasen-Schutz zum Training.
  • Trinkflaschen sind jeweils von Zuhause befüllt mitzubringen.
  • Fahrgemeinschaften zu den Trainingseinheiten und Spielen sind zu unterlassen.
  • Sofern Unterstützung für die Fußballaktivitäten und/oder Toiletteneinrichtungen erforderlich ist, darf ein Elternteil/Erziehungsberechtigter am Sportgelände anwesend sein. Für diese Person gelten ebenfalls die dort herrschenden organisatorischen und hygienischen Maßgaben.
  • Prinzipiell ist der Mindestabstand von 1,50 m und die bekannten Hygieneregeln einzuhalten, darin eingeschlossen sind jegliche Arten von Begrüßungsritualen, Vermeiden von Nase putzen und Spucken auf dem Feld.
  • Der Ballraum wird ausschließlich von einer zuvor benannten Person betreten.
  • Es besteht jederzeit die Möglichkeit sich die Hände zu desinfizieren.

 

  1. Für den Trainingsbetrieb auf dem Gelände des SV Naßweiler gelten folgende Bestimmungen:
  • Die Trainingszeiten sind so zu gestalten, dass die Mannschaften sich nicht begegnen und eine getrennte zeitversetzte Kabinennutzung unter Einhaltung die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln zu gewährleisten ist.
  • Eine Trainingsgruppe von max. 20 Personen trainiert auf einer eigenen Platzhälfte um eine

Durchmischung bei mehreren Gruppen zu vermeiden.

  • In den Umkleiden sind die Sitzplätze unter Einhaltung des entsprechenden Mindestabstandes markiert und die Abstände einzuhalten. Es können bis zu sieben Perosnen die Umkleide gleichzeitig nutzen.
  • Die Duschen können von drei Personen gleichzeitig unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln genutzt werden. Auch diese sind entsprechend gekennzeichnet.
  • Die Ein- und Ausgänge zum Trainingsgelände und Umkleidekabinen sind mit dem geltenden

Mindestabstand zu nutzen.

  • Es wird empfohlen bis unmittelbar vor Trainingsbeginn einen Mund-Nase-Schutz zu tragen.
  • Die Anwesenheit aller Teilnehmer und Teilnehmerinnen wird mithilfe einer Liste durch den Trainer/die Trainerin erfasst.
  • Vor Trainingsbeginn wird durch einen Vereinsverantwortlichen der aktuelle Gesundheitszustand abgefragt – grundsätzlich gilt: bei Vorliegen von Symptomen bei einem selbst oder einer im selben Haushalt lebenden Person, ist Zuhause zu bleiben.
  • Es wird ausreichend Desinfektionsmittel zur freien Nutzung durch den Verein zur Verfügung gestellt.
  • Die Ball- und Geräteausgabe erfolgt ausschließlich durch eine einzige benannte Person, sodass das Begegnen mit anderen Menschen im Ballraum ausgeschlossen werden kann.
  • Für die Trainingsteilnehmer/-innen stehen zwei separate Toiletten zur Einzelnutzung zur Verfügung:
    • Vor den Umkleiden (getrennt von den Duschen und der Umkleide)
    • Toilettenanlage – Zugang Heizung im Erdgeschoss
  • Auch auf den Toilettenanlagen steht genügend Desinfektionsmittel zur Verfügung.
  • Alle Kontaktflächen sind nach dem Training durch Vereinsverantwortliche zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Nach dem Training wird empfohlen zeitnah der Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

 

 

  • Für den Spielbetrieb auf dem Gelände des SV Naßweiler gelten folgende Bestimmungen:
  • Das Ausfüllen des Spielberichtes Online sollte im Vorfeld von allen Beteiligten erledigt werden. Ansonsten sollte die Freigabe über das eigene Mobilgerät erfolgen.
  • Der Schiedsrichter/die Schiedrichterin sollte den Spielbericht ebenfalls vom eigenen Mobilgerät tätigen.
  • Alle zum Spiel anwesenden Spieler und Betreuer sind auf dem Spielbericht zu dokumentieren. Diese halten sich in der technischen Zone auf.
  • Es besteht an Spieltagen ein offizieller Eingang (über den Parkplatz) zum Sportplatz. Alle anderen sind abgesperrt und die Wege sind durch entsprechende Schilder gekennzeichnet.
  • Am Eingang hinterlegt der SV Naßweiler eine Liste, in die sich die Zuschauer einzutragen haben. An dieser Stelle besteht zudem die Möglichkeit, sich die Hände zu desinfizieren.
  • Die Zuschauer werden über das Hygienekonzept durch Social-Media-Kanäle, Website und Aushänge auf dem Sportgelände informiert.
  • Die Gastmannschaft wird gebeten frühestens eine Stunde vor Spielbeginn anzukommen. Die Heimmannschaft eine Stunde und 15 Minuten, um ein gleichzeitiges Eintreffen zu vermeiden.
  • In den Umkleiden sind die Sitzplätze unter Einhaltung des entsprechenden Mindestabstandes markiert und die Abstände einzuhalten. Es können bis zu sieben Personen die Umkleide gleichzeitig nutzen.
  • Es ist zu empfehlen, eine zeitliche Aufsplittung der Umkleidennutzung durchzuführen (z. B. Torhüter, Startelf, Ersatzspieler)
  • Die Umkleiden sind regelmäßig zu reinigen und nach jeder Nutzung zu lüften.
  • Alle Personen, die sich in der Umkleide aufhalten, müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • Besprechungen sind, wenn möglich im Freien abzuhalten. Sollte dies nicht möglich sein, ist in den Umkleiden ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Prinzipiell können die Duschen von drei Personen gleichzeitig unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln genutzt werden. Auch diese sind entsprechend gekennzeichnet.
  • Auf dem Weg in die Umkleiden, auf das Spielfeld und wieder zurück ist immer der geltende Mindestabstand einzuhalten.
  • Da beide Mannschaften den gleichen Zugang nutzen, ist sich unter den Mannschaften abzustimmen, wer als erste Mannschaft in die Umkleiden geht oder aus den Umkleiden
  • An Spieltagen stehen den Mannschaften stehen zwei separate Toiletten zur Einzelnutzung zur Verfügung:
    • Gastmannschaft: vor den Umkleiden (getrennt von den Duschen und der Umkleide)
    • Heimmannschaft: Toilettenanlage – Zugang Heizung im Erdgeschoss
  • Auf den Toilettenanlagen steht genügend Desinfektionsmittel zur Verfügung.
  • Alle Kontaktflächen sind nach dem Spiel durch Vereinsverantwortliche zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Spielbetrieb:
    • Der Schiedsrichter verzichtet auf einen Besuch in der Umkleide bzgl. Ansprache/Passkontrolle.
    • Die Teams laufen in einem Zeitabstand auf das Spielfeld
    • Kein Handshake
    • Kein gemeinsames Aufstellen der Mannschaften
    • Keine Team-Fotos
    • Keine Eröffnungsinszenierung
    • Trinkflaschen sind befüllt mitzubringen – der SV Naßweiler wird keine Getränke zur Verfügung stellen.
    • Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Betreuer haben sich während des Spiels in der Technischen Zone des eigenen Teams aufzuhalten.
    • In allen Fällen ist nach Möglichkeit auf den Mindestabstand zu achten.
    • Nutzung jedes 2. oder 3. Sitzes (der Mindestabstand von 1,5 m ist zu gewährleisten). Ggf. Stühle/Bänke in Erweiterung der Ersatzbänke.
    • Es werden keine Sitzgelegenheiten (Bänke) für die Zuschauer zur Verfügung stehen.

 

  1. Gastronomiebetrieb:

Der beigefügte Auszug aus dem Hygieneplan der saarländischen Landesregierung für Gastronomie und Beherbergungsbetriebe ist stets zu beachten und einzuhalten:

„1.1 Die Öffnungszeiten sind von 06:00 bis 01:00 Uhr des Folgetags beschränkt.

 

1.2 Die Gäste werden über die Zutrittsbeschränkungen und Abstandsregelungen

und sonstige Hygienemaßnahmen durch geeignete, gut sichtbare Hinweise informiert.

 

1.3 Geeignete Handdesinfektionsmittelspender sind an den Eingängen durch den

Betreiber vorzuhalten, regelmäßig zu kontrollieren und gegebenenfalls aufzufüllen. Das verwendete Handdesinfektionsmittel hat mindestens „begrenzt viruzid“ zu sein.

 

  • Erfassung der Kontaktdaten:
    • Der Betrieb ist verpflichtet, die Kontaktdaten der Gäste mit Datum und Uhrzeit zu erfassen (Name, Vorname, Wohnort, Erreichbarkeit). Bei gemeinsamen Haushalten reichen die Angaben je eines Vertreters.
    • Ebenso ist der Aufenthalt des Personals im Betrieb zu dokumentieren.
    • Die Dokumentation ist für einen Monat aufzubewahren.
    • Die Aufzeichnungen sind dem Gesundheitsamt auf Anforderung auszuhändigen.
    • Die Erhebung dieser Daten ist nach Art. 6 Abs 1 lit. C. in Verbindung mit § 7 Abs. 2 VO-CP Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 7 Abs. 2 VO-CP zulässig.
    • Es bestehen Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO.
    • Nach Ablauf der Monatsfrist ist die Dokumentation unter Beachtung der DSGVO zu vernichten.“

„1.8 Es dürfen sich ausschließlich Personen im Betrieb aufhalten, die keinerlei Erkrankungszeichen aufweisen, die auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 gemäß der Publikationen des RKI hinweisen könnten.Mitarbeiter mit unmittelbarem Gästekontakt (unter 1,5 Meter Abstand) sind verpflichtet, eine Mund-NasenBedeckung (MNB) zu tragen (Ausnahme: bei sonstiger vorhandener Schutzvorrichtung wie z.B. Plexiglas im Thekenbereich). MNB für Gäste ist nicht erforderlich.“

„1.11 Die Abstandsregeln und Gruppengrößen am Tisch und an der Theke sind in der jeweils gültigen Fassung der Corona-Verordnung der Landesregierung des Saarlandes geregelt. Der Betreiber hat sicherzustellen, dass diese eingehalten werden. Als Bezugsgröße gilt der Abstand von Person zu Person, nicht von Tisch zu Tisch.“

„1.13 Der Thekenbetrieb sowie der Aufenthalt an der Theke sind unter Einhaltung des Mindestabstands und der Gruppengröße, geregelt in der jeweils gültigen Fassung der Corona-Verordnung, erlaubt. Es ist durch Vorkehrungen sicherzustellen, dass der Mindestabstand zwischen hinter der Theke arbeitendem Personal sowie sich an der Theke aufhaltenden Personen sichergestellt ist. Alternativ ist die Verwendung von Abtrennungen (z.B. Plexiglas) möglich. Ebenso ist sicherzustellen, dass zu Schankanlagen, Lebensmitteln, Gläsern, Geschirr und ähnlichem ein ausreichender Sicherheitsabstand (1,5 Meter) von den Gästen ohne MNB eingehalten wird. Alternativ sind diese Gegenstände durch Abtrennungen vor Tröpfchenkontamination zu schützen. Es ist sicherzustellen, dass dem Personal ausreichend Platz an Thekendurchgängen zur Verfügung steht. Hierzu sind gegebenenfalls Areale zu sperren.“

 

 

Das von der Gemeinde Großrosseln freigegebene Hygiene- und Organisationskonzept wird auf dem Sportgelände sichtbar und gut zugänglich ausgehangen und allen am Trainings- und Spielbetrieb-Beteiligten zur Verfügung gestellt.

 

Hygienebeauftragte: Tina Pascale, tina.pascale@gmx.de